Vor allem in der Innenstadt in Burgsteinfurt hat der Denkmalschutz eine bedeutende Rolle. Das Erscheinungsbild des Stadtkerns ist geprägt durch einen großen Bestand historischer Bausubstanz, dessen Bild zu wahren, zu erhalten und zu schützen gilt. Der gesamte historische Stadtkern mit seiner Schlossanlage ist als Denkmalbereich festgesetzt. Die Grundlage für die Beurteilung geplanter Maßnahmen bildet das Denkmalschutzgesetz. Darüber hinaus bildet die Gestaltungssatzung die Grundlage für die Beurteilung der äußeren Gestaltung.
Maßnahmen u.a. an denkmalgeschützten Gebäuden sind erlaubnispflichtig und unterliegen klaren Vorgaben. Eine Instandsetzung- bzw. Instandhaltung ist u. U. kostenintensiv und aufwändig. Fördermöglichkeiten, sowie die Möglichkeit des Ausstellens von Steuerbescheinigungen stellen eine adäquate Unterstützung der vorgenannten Maßnahmen dar.
Bedingt durch die enge Zusammenarbeit mit der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Steinfurt können wir auch zu diesem Thema zur Seite stehen. Wir beraten Sie gerne!
Zusammen mit Frau Holstein, Denkmalpflegerin der Stadt Steinfurt, planen wir zurzeit einen Vortrag zum Thema Denkmalschutz in der Innenstadt von Burgsteinfurt.
Sobald die Corona-Lage sich beruhigt hat, werden wir unter Aktuelles einen Termin veröffentlichen.
Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich gerne an Gerda Holstein, Fachdienst Stadtplanung und Bauordnung der Stadt Steinfurt oder aber an mich wenden:
Gerda Holstein
02552-925-228